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Datenschutz-Organisation

In Unternehmen ist die Geschäftsleitung für die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen verantwortlich. Um die Erfüllung dieser Anforderungen zu gewährleisten, ist eine dauerhaft wirkende Organisationsstruktur mit angemessenen Arbeitsmitteln zu etablieren.

Im Rahmen eines Projekts entstehen

  • eine Leitlinie für den Datenschutz,
  • die Rolle des Datenschutzbeauftragten,
  • Merkblätter und Verpflichtungserklärungen,
  • Informationsveranstaltungen für Mitarbeiter,
  • Regeln zum Umgang mit Betroffenen (Auskunft usw.),
  • das vorgeschriebene Verfahrensverzeichnis,
  • eine Analyse zur Zulässigkeit der DV gemäß Datenschutz,
  • Betriebsvereinbarungen und Dienstanweisungen,
  • Vertragsbausteine für Dienstleistungen.


Auf der so geschaffenen Grundlage kann die Geschäftsleitung die Umsetzung des Datenschutzes im Unternehmen sicherstellen. Sollen keine internen Kräfte für die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gebunden werden, so können Sie diese Rolle auch extern an uns vergeben.

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